Allgemeine Liefer- und Geschäftsbedingungen

Für alle Lieferungen gelten unsere allgemeinen Liefer- und Geschäftsbedingungen (AGB). Abweichende Bedingungen gelten nur, wenn sie die Verkäuferin – Mineralölhandel Timmermanns – schriftlich bestätigt hat. Die Verkäuferin führt Aufträge von nichtkaufmännischen Kunden nach Maßgabe des Bürgerlichen Gesetzbuches aus. Nachfolgende Bedingungen sollen die gesetzliche Regelung ergänzen.

Preise:

Unsere Angebote sind freibleibend, die vereinbarten Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer. Mit der Übergabe des Lieferscheins/der Rechnung werden mündliche bzw. telefonische Aufträge zu den folgenden Bedingungen bestätigt. Die Verkäuferin behält sich vor, bei Abnahme einer geringeren als der bestellten Menge einen höheren Preis pro 100 L zu berechnen. Kaufpreisforderungen werden mit der Übergabe der Ware fällig.

Zahlungsbedingungen:

Zahlungen sind unverzüglich nach Erhalt der Rechnung ohne Abzug zu leisten. Die Laufzeit vereinbarter Zahlungsfristen beginnt mit dem Tag des Erhaltes der Ware, Lieferdatum ist gleichzeitig Rechnungsdatum. Zahlung ist nur dann rechtzeitig erfolgt, wenn die Verkäuferin auch bei der Überweisung am Fälligkeitstag über den Gegenwert verfügen kann. Bei verspäteter Zahlung werden Zinsen in banküblicher Höhe berechnet. Mahngebühr je Mahnung 5 EURO.

Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser uneingeschränktes Eigentum.

Lieferung:

Gewünschte bzw. vereinbarte Lieferzeiten sind immer unverbindlich. Bei außergewöhnlichen Ereignissen im In- oder Ausland, die nicht im Einflußbereich der Verkäuferin stehen, trotz gebotener Sorgfalt für sie unvorhersehbar sind und ihr unter Berücksichtigung ihrer sonstigen Lieferverpflichtungen eine vertragsgemäße Lieferung nicht oder nur zu wirtschaftlich unzumutbaren Bedingungen ermöglichen, kann die Verkäuferin für die Dauer der Behinderung die Lieferung einschränken oder einstellen oder – bei längerer Behinderung – vom Vertrag zurücktreten oder diesen fristlos kündigen.

Dies gilt z.B. bei Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen und Ihren Folgewirkungen, Unruhen, Sabotage, Betriebsstörungen, Maßnahmen des Arbeitskampfes, gesetzlichen oder behördlichen Maßnahmen, bei Behinderung oder Verzögerung, bei Störung der Versorgung der Verkäuferin mit Mineralölprodukten, insbesondere durch Ereignisse im Bereich von Rohölförderländern.

Gewährleistung:

Bei begründeten Beanstandungen der Menge oder der Qualität ist die Verkäuferin – unbeschadet ihrer etwaigen Schadenersatzpflicht wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften – zur Nachlieferung bzw. Ersatzlieferung oder Nachbesserung verpflichtet. Der Käufer hat auch das Recht, nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Etwaige Beanstandungen müssen – soweit die Mängel offensichtlich sind – spätestens eine Woche nach Anlieferung, im übrigen unverzüglich nach Feststellung der Mängel, schriftlich geltend gemacht werden. Der Verkäuferin ist gleichzeitig Gelegenheit zu einer Probenentnahme gemäß den einschlägigen Normen zu geben.

Haftung:

Die Verkäuferin haftet für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung ihrer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen, das Gleiche gilt für Schäden aus der Verletzung von Pflichten bei den Vertragsverhandlungen sowie aus unerlaubter Handlung. Für Schäden aufgrund Unmöglichkeit der Leistung oder Verzuges haftet die Verkäuferin auch bei leichter Fahrlässigkeit, dann jedoch beschränkt auf unmittelbare Sach- und Personenschäden, unter Ausschluß von Folgeschäden und reinen Vermögensschäden.

Der Käufer hat für die Wahrung etwaiger Rückgriffsrechte gegen Transportführer notwendige Maßnahmen und Feststellungen zu treffen. Für Schäden, die durch technische Mängel der Tanks, Umschließungen, Lagerräume, Füllleitungen, Grenzwertgeber, Meßvorrichtungen oder anderer Einrichtungen in unmittelbarem Besitz oder durch fehlerhafte Angaben des Käufers entstehen, haftet allein der Käufer unter Ausschluss jeder Ersatzansprüche gegen die Verkäuferin.

Eigentumsvorbehalt:

1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum der Verkäuferin bis zur vollständigen Bezahlung aller, auch künftig entstehender Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer.

2. Bei Verbindung, Vermischung oder Vermengung der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht der Verkäuferin der dabei entstehende Miteigentumsanteil an der Vorbehaltsware zum Wert der übrigen verwendeten Ware zu. Erwirbt der Käufer das Alleineigentum an der neuen Sache, räumt er der Verkäuferin schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein.

Widerrufsrecht gem. § 3 Fernabsatzgesetz:

Gibt der Käufer seine Bestellung als Verbraucher unter Verwendung von Fernkommunikationsmitteln auf, hat er das Recht, diese innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich zu widerrufen. Das Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücknahme geeignet ist. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ware bei / nach Anlieferung eine Vermischung oder Verunreinigung erfahren hat. Der Widerruf ist an die umseitig genannte Anschrift der Verkäuferin zu richten. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Seiten ist Nettetal.